Ne ne, ich rede davon, das ein Jugendlicher in einem "Schießclub für scharfe Waffen" und nicht so ne olle Schützenbude, wo übrigens nie nen Gewehr gerade aus schiessen kann, mit einer echten Pistole schiessen darf.
WaffG 2002 § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
(1) .....
(2) .....
(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit fu?r das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14
Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-,
Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des
Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Pru?fung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Anders gesagt, mit 12 Jahren mit Luftdruck schiessen
Ab 14 Jahren mit allen, wenn Papa das ok gibt und eine Aufsichtsperson die Umgang mit der Waffe hat dabei ist und aufpaßt
Ab 16 Jahren, frei Wahl, keine Einschränkung, keine Aufpasser
Das ist krank, mehr als krank